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Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen – wie z. B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen – sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden.
Im Jahr 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Diese Arbeiten können aktuell mit 20% von maximal 6.000 € – also 1.200 € – steuerlich in Ansatz gebracht werden (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen – zu denen z. B. die Gartenpflege gehört – seit dem Jahr 2009 mit 20% von maximal 20.000 € (=4.000 €) steuermindernd berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).
Steuerbonus für die Pflege Ihres Gartens – das lohnt sich …
Steuerliche Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen: Ihr Gärtner von Eden pflegt Ihren Garten und berechnet Ihnen netto 1.980,00 €.
Die Leistung des Landschaftsgärtners für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Lohnkosten. Einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% ergeben sich brutto 2.356,20 €.
20% Steuerbonus entsprechen 471,24 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert:
Lohnkosten 19% MwSt. | + | 1.980,00 € 376,20 € |
Summe brutto | = | 2.356,20 € |
20% STEUERBONUS | = | 471,24 € |
Steuerbonus für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens …
Ihr Gärtner von Eden gestaltet Ihren Vorgarten und Eingangsbereich und berechnet Ihnen netto 7.900,00 €.
Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten soll in diesem Beispiel 4.900,00 € betragen. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich dann Lohnkosten (brutto) in Höhe von 5.831,00 €.
Ihr Steuerbonus (20%) beträgt damit 1.166,20 €.
Sie hätten in diesem Beispiel den maximalen Steuerbonus von 1.200,00 € annähernd ausgeschöpft:
Rechnungsbetrag netto 7.900,00 € davon anrechenbare Lohnkosten 19% MwSt. | + | 4.900,00 € 931,00 € |
Summe Lohnkosten brutto | = | 5.831,00 € |
20% STEUERBONUS | = | 1.166,20 € |
Unser Tipp: Kombinieren Sie beide Steuerboni!
Wenn Sie sowohl die Im Beispiel 1 als auch die im Beispiel 2 aufgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben hätten, könnten Sie mit folgendem Gesamt-Steuerbonus rechnen:
Bsp. 1: Steuerbonus für Gartenpflege | 471,24 € | |
Bsp. 2: Steuerbonus für Gartenneu-/umgestaltung | + | 1.166,20 € |
GESAMT-STEUERBONUS | = | 1.637,44 € |
Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden, die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.
Damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt und Maschinenkosten werden angerechnet – nicht Materialkosten.
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen gerne beim Sparen!